| Fischerei-Verein Essen e.V. |
|
|||||
| INTEGRATIVE
FREIZEITGRUPPE ANGELN
Ehrung "Integrativer Sportverein" |
Konzeption der "Integrativen Freizeitgruppe Angeln" des Hauses St. EngelbertEntstehung:Die Freizeitgruppe Angeln des Hauses St. Engelbert entstand ursprünglich als Projektarbeit im Rahmen der Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger und wurde im Jahr 2007 seitens Herrn Schulz und Herrn Schneider initiiert. Da das zunächst unter dem Namen "Angel- AG" nur für einen begrenzten Zeitraum geplante Projekt auf ein dauerhafteres Interesse bei den teilnehmenden Bewohnern des Hauses stieß wollten wir es zeitlich erweitern. Nachdem Herr Schulz in ein Beschäftigungsverhältnis im Haus St. Engelbert der Heimsstatt Engelbert, Jugend- und Behindertenhilfe GmbH übernommen wurde und sich weitere Mitarbeiter fanden, die bereit und in der Lage waren, die Aktionen sachkundig zu begleiten, wurde die "Integrative Freizeitgruppe Angeln" in der heutigen Form gegründet. Inhalte:Die "Freizeitgruppe Angeln" hat sich der Sportfischerei verschrieben. Diese umfasst neben der waidgerechten Fischerei auch den sportlichen Aspekt des Castings. Das Prinzip der waidgerechten Fischerei beinhaltet, dass unter Einhaltung tierschutz-rechtlicher Bestimmungen und so naturschonend wie möglich mithilfe von Handangeln Fische den Gewässern entnommen, waidgerecht getötet und einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden. Dabei gibt es genaue Regelungen betreffend Schonzeiten, Mindestmaßen und waidgerechtem Verhalten. Allen Sportfischern gemein sein sollte der Respekt vor der Natur und ihren Lebewesen. Wettangeln und dass Fangen und Zurücksetzen (catch and release) von mäßigen Fischen ist in Deutschland ebenso verboten wie das Angeln mit lebenden Köderfischen. Das Casting umfasst insgesamt 9 Disziplinen, die alle gemein haben, dass mit unter-schiedlichem Material auf dem Trockenen ausgeworfen wird. Entweder geht es darum, festgelegte Ziele zu treffen oder beim Weitwurf, eine möglichst große Wurfweite zu erzielen. Wir wollen uns der Disziplin "Gewicht Präzision" annähern, die wettkampfmäßig wie folgt ausgeübt wird: Mit einer mindestens 1,37 m langen Einhandrute, einer Stationärrolle und einem 7,5 g Kunststoffgewicht hat man jeweils 2 Würfe von 5 im Viertelkreis angeordneten Startplätzen. Es wird auf eine Tuchscheibe, nach vorgegebenen Wurfarten, bei Entfernungen von: 10 m (Pendelwurf), 12 m (Seitenwurf - rechts), 18 m (Überkopfwurf), 14 m (Seitenwurf - links), 16 m (beliebiger Wurf), geworfen. Die Tuchscheibe hat einem Zielkern von 75 cm Durchmesser, dem im Abstand weitere Zielringe folgen. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Dabei werden wir uns zunächst auf eine Wurfart und eine Entfernung beschränken. Rechtliche Voraussetzungen und notwendige äußere Rahmenbedingungen:Vor das Sportfischen hat der Gesetzgeber in Deutschland den Erwerb eines Fischereischeins gesetzt. Dazu ist die Fischereiprüfung abzulegen. Inhalt dieser Prüfung sind ein theoretischer sowie ein praktischer Prüfungsteil. Im theoretischen Teil sind 60 aus 300 Fragen aus 6 Prüfungsgebieten, A. Allgemeine Fischkunde, B. Spezielle Fischkunde, C. Gewässerkunde und Fischhege, D. Natur- und Tierschutz, E. Gerätekunde und F. Gesetzeskunde, zu beantworten. Der praktische Teil sieht die korrekte Erkennung von mindestens 4 von 6 abgebildeten Fischen aus einer Auswahl von 44 möglichen Bildtafeln vor. Weiterhin ist eine Rute aus 10 möglichen für den Fang von bestimmten Fischen mit allem Zubehör waidgerecht zusammen zu bauen. Da dieses Anforderungsprofil vielen Menschen mit Behinderung den Erwerb eines Fischereischeins unmöglich machte, wurde durch eine Änderung des Landesfischereigesetzes NRW (§32a) für Menschen mit Behinderungen eine neue Möglichkeit geschaffen. Nach ärztlicher Bescheinigung einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung, die das Ablegen der Fischereiprüfung unmöglich macht, kann nun der behinderte Mensch einen Sonderfischereischein bei der Unteren Landschaftsbehörde erwerben. Dieser berechtigt ihn, in Begleitung eines Inhabers des Fischereischeins den Fischfang auszuüben. Die letztgenannte Voraussetzung erfüllen alle Mitarbeiter der Freizeitgruppe des Haus St. Engelbert. Neben einem gültigen Fischerei-/Sonderfischereischein muss jeder Angler einen Fischereierlaubnisschein vorweisen können. Dieser wird vom Pächter bzw. Fischereirechtinhaber eines Gewässers i. d. R. gegen Entgelt in Form von Tages-/Wochen-/Monats- oder Jahreskarten ausgestellt. Angeln ohne entsprechende Unterlagen stellt Fischwilderei dar und wird als Straftatbestand verfolgt. Für die Teilnehmer an der Freizeitgruppe waren bzw. sind somit entsprechende Rahmenbedingungen (u. a. abgeleitet aus den zuvor dargestellten rechtlichen Anforderung) herzustellen: Es wurde Kontakt zum in Essen ansässigen Fischerei-Verein Essen e.V. geknüpft. Dieser stellte unentgeltlich Tagesfischereierlaubnisscheine zur Verfügung und ermöglichte somit ein Angeln in den Vereinsgewässern, das ist ein Abschnitt der Ruhr sowie der Baldeneysee. Weiterhin wurden die beteiligten Bewohner aus dieser Quelle mit Formblättern versorgt, auf denen der jeweils behandelnde Arzt die Unmöglichkeit des erfolgreichen Ablegens der Fischereiprüfung aufgrund einer bestehenden Behinderung bescheinigen konnte. Nach entsprechender ärztlicher Bescheinigung wurden seitens der Teilnehmer Sonderfischereischeine beantragt. In weitergehender Kooperation wurde eine terminliche Angliederung der Freizeitgruppe an die Termine der Jugendabteilung des Fischerei-Verein Essen e. V. vereinbart und in der Vergangenheit bereits mehrfach auch so seitens der beteiligten pädagogischen Mitarbeiter begleitet. Es erfolgte eine Aufnahme in den Verein sowohl der beteiligten Bewohner wie auch der betreuenden pädagogischen Mitarbeiter. Aufgrund der nicht unerheblichen Kosten für Angelausrüstung und
größere Ausgaben (z. B. Personalkosten der Mitarbeiter des Haus St.
Engelbert, Fahrkosten, Mitgliedsbeiträge, Angeln am Forellenteich,
Kutterangeln an der Nordsee, Besichtigungen von Fischaufzuchtsanlagen,
Besichtigungen von Lachsaufstiegsanlagen o. ä.) sowie für die
Anschaffung von weiteren not-wendigen Materialien bitten wir um
finanzielle und materielle Unterstützung. Pädagogische Zielsetzungen und grundsätzliche pädagogische ÜberlegungenWer bereits einmal die Möglichkeit hatte, einem Angler aus "pädagogischem Blickwinkel" über die Schulter zu schauen, wird festgestellt haben: Die Ausübung des Angelsports beinhaltet ein breites Spektrum möglicher Förderansätze für Menschen mit Behinderung:
Da es in der Natur der Freizeitbeschäftigung Angeln liegt, dass
diese am Gewässerrand stattfindet und mit Angelgerätschaften einer
Länge von mehreren Metern, mit spitzen Angelhaken und einem Messer zum
waidgerechten Töten der Fische ausgeübt wird, ist daraus ein erhöhter
Aufsichtbedarf abzuleiten. Um eine adäquate Betreuung der beteiligten
Menschen mit Behinderung auch unter dieser erschwerten Bedingung
sicherstellen zu können, erscheint ein Betreuungsschlüssel von 1:2
angemessen. Von den derzeitig 3 an der Freizeitgruppe beteiligten
pädagogischen Mitarbeitern können innerhalb ihrer Arbeitszeit daher
maximal 6 Menschen mit Behinderung beim Angeln betreut werden. Angestrebt werden soll monatlich ein Angeltermin als Kompromiss zwischen den Wünschen der beteiligten Bewohner des Haus St. Engelbert und den dienstplanmäßigen Notwendigkeiten, denen die betreuenden Mitarbeiter unterworfen sind. Sofern Termine der Jugendabteilung oder andere Vereinstermine stattfinden, soll an diesen aus integrativen Überlegungen bevorzugt partizipiert werden. Die Termine sollen den Bewohnern frühzeitig und schriftlich zugehen, damit sie sich langfristig darauf vorbereiten können. Die Angeltermine sollen jeweils mit einer Theorie- oder Castingveranstaltung verbunden sein. Mögliche Themen für die Theorieteile sind z. B. Knoten, Montagen, Artenkunde, Grundverständnis zum Naturschutz (möglicherweise verbunden mit einer Besichtigung v. Aufzuchtteichen). Die durchgeführten Aktivitäten sollen in Form digitaler Fotografie dokumentiert werden. In Überlegung ist ein an das der Jugendabteilung angelehntes Punktesystem für Anwesenheit, Fang- und Castingergebnisse. Eine dafür notwendige Dokumentation müsste dann ebenfalls geführt werden. Ein ständiger Wechsel der Teilnehmer ist aus logistischen Gründen wie auch aufgrund der notwendigen Voraussetzung "Sonderfischereischein" nicht möglich. Es muss den betreuenden pädagogischen Mitarbeitern die Möglichkeit verbleiben, den Zutritt zur Freizeitgruppe im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu verweigern, wie auch Mitglieder der Gruppe im begründeten Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch gänzlich von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Damit die Mitglieder der Angelgruppe nur unter fachkundiger pädagogischer Begleitung dem Angelsport nachgehen können, müssen ihre Fischereierlaubnisscheine in der Obhut der betreuenden Mitarbeiter der integrativen Freizeitgruppe verbleiben. Um den Status der integrativen Freizeitgruppe für die Menschen mit Behinderung aufzuwerten, sollte eine Beitrittserklärung, die Rechte und Pflichten sowie auch mögliche disziplinarische Folgen bei Fehlverhalten regelt, entworfen und von den Teilnehmern bzw. soweit notwendig zusätzlich von ihren gesetzlichen Betreuern rechtsverbindlich unterschrieben werden.
|
|||||
| © 2005 - 2009 Fischerei-Verein Essen e.V. Info an Webmaster Design & Realisierung: Völling IT | ||||||