Fischerei-Verein Essen e.V.  

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Fischerprüfung

In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist die Befugnis der Fischereiausübung grundsätzlich an die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung gebunden (vgl. § 31 Abs. 3 LFischG). Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Fischerprüfungsordnung bei den unteren Fischereibehörden abgelegt, in den meisten Fällen zweimal im Jahr. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen etwa 16.000 Fischerprüfungen durchgeführt. Davon bestehen rund 90 % der Prüflinge im ersten Anlauf.

Die Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) ist Ende 1997 geändert worden und am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Belange des Natur- und Artenschutzes wurden stärker berücksichtigt. Völlig überarbeitet wurde der praktische Prüfungsteil. Neben der Einführung eines Punktesystems für das Zusammenbauen/Zusammenstellen des Angelgerätes mit Zubehör wird nunmehr in Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Fischartenkenntnis anhand von Bildtafeln überprüft. Auf mindestens vier von sechs nach dem Zufallsprinzip gezogenen Bildtafeln müssen die Prüflinge die abgebildete Art richtig erkennen. Im Übrigen bleibt es trotz einiger Änderungen bei Inhalt und Gliederung beim Multiplechoiceverfahren im schriftlichen Prüfungsteil mit jeweils einer richtigen Lösung für jede Frage.

Kenntnisse der Fischereiausübung sollen Tierschutzkenntnisse zum schonenden Umgang mit der Kreatur einschließen. Deshalb besteht in Nordrhein-Westfalen die grundsätzliche Pflicht, vor Erwerb eines Fischereischeins eine Fischerprüfung abzulegen. Diese beinhaltet auch insbesondere in der neuen Fassung vom 6.Juni 1993 - Tierschutzaspekte. Die Fischerprüfung ist als Sachkundenachweis im Hinblick auf die von der Tierschutzseite geforderte fachliche Qualifikation anerkannt.
Die Gebühren für die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung
(ohne Vorbereitungslehrgänge etc.) beliefen sich 1999 auf 60,- DM pro Prüfling.

Voraussetzungen für die amtliche Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen:

Theoretische Prüfung
Fragebogen mit 60 Fragen ( ausgewählt aus insgesamt 341 Fragen ) aus folgenden 6 Fachgebieten, je davon 10 Fragen .
Allgemeine Fischkunde , Fischkrankheiten
Spezielle Fischkunde
Gewässerkunde , Fischhege
Naturschutz , Tierschutz
Gesetzeskunde
Gerätekunde
Mindestens 45 Fragen müssen richtig sein, davon mindestens 6 Fragen
aus jedem Fachgebiet.

Praktischer Teil
Von 44 Bildtafeln werden 6 nach dem Zufallsprinzip dem Prüfling vorgelegt,
hiervon müssen 4 richtige Artennamen benannt werden.
Aal; Äsche; Amerikanischer Flusskrebs; Bach/Flussneunauge; Bachforelle; Bachsaibling; Bachschmerle; Barbe; Bitterling ; Brassen; Döbel ; Dreistacheliger Stichling; Elritze; Europäischer Flusskrebs; Flunder; Flußbarsch; Giebel; Groppe; Gründling; Güster; Hasel; Hecht; Dorsch; Karausche; Kaulbarsch; Lachs; Makrele; Meerforelle; Moderlieschen; Nase; Quappe; Rapfen; Rotauge; Regenbogenforelle; Rotfeder; Schlammpeitzger; Schleie; Schneider; Steinbeißer; Ukelei; Wels; Wildkarpfen; Zander und Zwergstichling.
Aus den praktischen Aufgaben 1 bis 10 wird eine Aufgabe vergeben.
Von möglichen 28 Punkten müssen mindestens 25 erreicht werden.
Stippangelrute für Rotaugen ; Schwingspitzenrute für Brassen ; Teleskoprute für Karpfen ; Grundangelrute für Aale ; Spinnrute für Hechte ; Spinnrute für Barsche ; Fliegenangelrute Nass; Fliegenangelrute Trocken ; Pilkangelrute für Dorsche ; Brandungsangel für Plattfische .
Prüfungszeit
Theoretischer Teil höchstens 90 Minuten,
Praktischer Teil je Prüfling in der Regel 15 Minuten.

Quelle: Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

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